TRANSPORTSERVICE

 

TRANSPORTE ALLER ART

 

 

Wir transportieren jedwede Güter, egal ob Betonpfeiler, Holz, Ziegel, Möbel, Gestrüpp, etc… .

 

Egal ob kurze Transporte, oder Überstellungen über mehr als 1000 Km, wir transportieren Ihre Güter wohin Sie wollen.

 

Zu unserem Einsatzgebiet gehört natürlich Österreich, aber auch ganz Westeuropa, von Norwegen bis Sizilien, von Finnland bis Portugal, von Österreich bis Großbritannien. Aber auch nach Osteuropa können wir unter bestimmten  Voraussetzungen Transporte durchführen.

 

Im Grunde sind die Preise identisch mit den Preisen der AUTOTRANSPORTE.

Nur unter dem Punkt „Zeitaufwand“ können Mehrkosten entstehen.

Bitte beachten Sie auch den Punkt „Auf- und Abladen“.

 

 

PREISE TRANSPORTE ALLER ART:

 

 

PAUSCHALE   1:   EURO 50,--

 

Start und Ziel müssen in einem der folgenden Orte sein:

 

Strasshof, Deutsch Wagram, Parbasdorf, Markgrafneusiedl, Obersiebenbrunn, Gänserndorf, Schönkirchen-Reyersdorf, Auersthal, Bockfliess.

 

PAUSCHALE   2:   EURO 75,--

 

Start und Ziel dürfen jeweils max. 35 km (Strassenkilometer) von Strasshof entfernt sein, incl. Wien 21. und 22. Bezirk, alle anderen Wiener Bezirke fallen nicht in diese Pauschale. Diese Pauschale gilt nur nördlich der Donau.

 

Transportlänge max. 20 km.

 

PAUSCHALE   3:   EURO 90,--

 

Start und Ziel dürfen jeweils max. 35 km (Strassenkilometer) von Strasshof entfernt sein, incl. Wien 21. und 22. Bezirk, alle anderen Wiener Bezirke fallen nicht in diese Pauschale. Diese Pauschale gilt nur nördlich der Donau.

 

Transportlänge mehr als 20 km.

 

Alle anderen Strecken in Österreich und Westeuropa:

 

Für alle anderen Strecken wird Ihnen ein individuelles Anbot erstellt.

 

 

Seilwinde:

 

Für den Einsatz der Seilwinde werden, egal bei welchem Transport, für das Auf- und Abladen insgesamt    Euro   10,-- verrechnet.

 

 

KM-Berechnungen:

 

Die Entfernungen werden von mir im vorhinein über die üblichen Internetseiten berechnet.

Aufgrund dieser wird Ihnen von uns ein Preis-Anbot mit einer bestimmten KM-Anzahl gestellt.

Falls die tatsächlich gefahrenen KM um mehr als 30km bzw. 10% die im Anbot angegebenen KM übersteigt, so werden diese zusätzlich verrechnet.

 

 

Autobahnmaut/Mautstrassen:

 

In Ländern, in denen per Mautstelle eine Autobahnmaut erhoben wird (z.b. Italien), wird diese Mautgebühr nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber, zusätzlich zur vereinbarten Transportpauschale,  weiterverrechnet. Dies gilt auch für alle anderen Mautstrassen (auch in Österreich), wenn sich diese nicht umgehen lassen.

Die normale Autobahnvignette (Österreich, Tschechien,…) wird nicht verrechnet.

 

 

Zoll-Gebühren:

 

Beim Transport  AUS, DURCH oder IN ein NICHT-EU-LAND (z.b. Schweiz, Norwegen), können unter Umständen Zoll-Gebühren anfallen. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber, zusätzlich zur vereinbarten Transportpauschale,  weiterverrechnet.

 

 

Zeitaufwand::

 

Im Gegensatz zu den Autotransporten, wo das Auf- bzw. Abladen ca. 20-30 Minuten jeweils benötigt, kann es bei „TRANSPORTEN ALLER ART“ schon zu wesentlich längeren Auf- bzw. Abladezeiten kommen.

Z.b. beim Transportieren von Möbeln, Holzbrettern, Ziegeln, Gestrüpp, etc.,… kann die Auf- bzw. Abladezeit erheblich länger als 30 Minuten dauern.

Daher wird ab einer Auf- bzw. Abladezeit von mehr als jeweils 30 Minuten, ein Stundensatz von Euro 40,-- aliquot verrechnet.

 

Rechenbeispiel 1:

Aufladezeit: 50 Minuten; 30 Minuten sind im Preis enthalten, so bleiben 20 Minuten über die verrechnet werden.

Das heißt Sie müssen zusätzlich für die 20 Minuten Überzeit Euro 13,33 bezahlen. (13,33 ist der aliquote Teil von 40 Euro).

 

Rechenbeispiel 2:

Aufladezeit: 75 Minuten; 30 Minuten sind im Preis enthalten, so bleiben 45 Minuten über die verrechnet werden.

Das heißt Sie müssen zusätzlich für die 45 Minuten Überzeit Euro 30,-- bezahlen. (30,-- ist der aliquote Teil von 40 Euro).

 

 

Auf- und Abladen:

 

Der Auftragnehmer kann mithelfen, MUSS ALLERDINGS NICHT !!!

Für das Auf- bzw. Abladen hat alleine der Auftraggeber zu sorgen. Das gilt insbesondere für das von schweren Gütern, die nicht von einer Person getätigt werden können. Falls, aus welchem Grund auch immer, der Auftraggeber nicht dafür gesorgt hat, daß die schweren Güter entladen werden, so hat er die dadurch entstehende Wartezeit, Mehrkosten durch Beauftragung von Dritten, zu tragen. Dies gilt auch, wenn die vom Auftraggeber beauftragten Personen, aus welchem Grund auch immer, ihrer Tätigkeit nicht nachkommen.

Die Mehrkosten daraus hat alleine der Auftraggeber zu tragen.

Die Beauftragung von Dritten kann vom Auftragnehmer ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber getätigt werden. Wenn die Be- und Entladung nur durch den Auftragnehmer erfolgen soll (bzw. weil der Auftraggeber sich plötzlich nicht mehr drum kümmert), so hat dieser das Recht, diese Tätigkeit an Dritte zu vermitteln und die dadurch entstehenden Kosten an den Auftraggeber zusätzlich zu verrechnen.